Rettungsweg ist ein Begriff aus dem Bauordnungsrecht.
Mit den Rettungswegen sollen zwei in den Bauordnungen definierte Schutzziele zum Brandschutz erreicht werden: im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen (vgl. § 14 der Musterbauordnung (MBO)).
In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Alle Länder haben dementsprechend eigene Bauordnungen erlassen, deren Vorschriften zu den Rettungswegen aber weitgehend einheitlich sind und sich an der MBO orientieren. Im Folgenden wird daher auf die MBO Bezug genommen.
§ 14 der MBO definiert die Schutzziele für den Brandschutz in baulichen Anlagen, wonach u. a. die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein müssen (der Begriff der Rettung beinhaltet auch die Selbstrettung (Flucht)). Außerdem muss der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden.
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