Nach Fertigstellung des Bauwerks (bei großen Bauvorhaben auch zwischendurch) sehen die (Landes-)Bauordnungen eine Bauabnahme bzw. Bauzustandsbesichtigung vor, deren Umfang der Bauaufsichtsbehörde überlassen ist. Teilweise kann sie durch Architekt und Schornsteinfeger erfolgen. Bei der Abnahme werden eventuelle Baumängel protokolliert, nach deren Beseitigung die Benutzungs- bzw. Wohnbewilligung ausgesprochen wird.
16.01.2012 - 6 grosszügigen Doppelhaushälften voll unterkellert in Korntal-Münchingen Alle Häuser sind leider bereits verkauft!!! Wir sind weiter auf der ... [mehr]
13.01.2012 - Stadthäuser "Renningen" in der Fröbelstrasse 22 - 26/1. Die modernen Reihenhäuser bieten mit ihrem pfiffigen Grundriss, Platz ... [mehr]
13.01.2012 - Verkaufsstart ab. 22.August 2011. z.B. Reihenmittelhaus 6 voll unterkellert mit ca.124 m² Wohnfläche und ca. 44,5 ... [mehr]