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Häufig gefragt

Allgemeines

Ein ... Anspruch auf Abschlagszahlungen kann im Werkvertrag vereinbart werden. Beim Bauvertrag geschieht das oft in der Form, dass die Geltung der VOB/B vereinbart wird. Dabei handelt es sich um im Bauwesen verbreitete Allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Aufträgen der Öffentlichen Hand stets zugrunde gelegt werden. § 16 Nr. 1 VOB/B sieht ein Recht auf Abschlagszahlungen vor.

Den Abgleich zwischen den inzwischen geleisteten Teilzahlungen und der tatsächlichen Höhe der Gesamtschuld nennt man Spitzabrechnung.