Ein ... Anspruch auf Abschlagszahlungen kann im Werkvertrag vereinbart werden. Beim Bauvertrag geschieht das oft in der Form, dass die Geltung der VOB/B vereinbart wird. Dabei handelt es sich um im Bauwesen verbreitete Allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Aufträgen der Öffentlichen Hand stets zugrunde gelegt werden. § 16 Nr. 1 VOB/B sieht ein Recht auf Abschlagszahlungen vor.
Den Abgleich zwischen den inzwischen geleisteten Teilzahlungen und der tatsächlichen Höhe der Gesamtschuld nennt man Spitzabrechnung.
16.01.2012 - 6 grosszügigen Doppelhaushälften voll unterkellert in Korntal-Münchingen Alle Häuser sind leider bereits verkauft!!! Wir sind weiter auf der ... [mehr]
13.01.2012 - Stadthäuser "Renningen" in der Fröbelstrasse 22 - 26/1. Die modernen Reihenhäuser bieten mit ihrem pfiffigen Grundriss, Platz ... [mehr]
13.01.2012 - Verkaufsstart ab. 22.August 2011. z.B. Reihenmittelhaus 6 voll unterkellert mit ca.124 m² Wohnfläche und ca. 44,5 ... [mehr]